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Allgemeine Geschäftsbedingungen von
VisitCard,
Inh. Werbekaufmann Christoph Taterka
01. Geltung
02. Preise
03. Zahlung
04. Eigentumsvorbehalt
05. Lieferung
06. Angaben, Ausführung, Farbmodus,
Korrekturabzüge und Qualität
07. Annahme- und/oder Zahlungsverzug
08. Beanstandungen
09. Rücktritt
10. Bereitgestellte Unterlagen
11. Arbeitsunterlagen
12. Eigentumsrecht
13. Satz- und Druckfehler
14. Lagerung
15. Schadenersatz- und Haftungsansprüche
des Auftraggebers
16. Urheber- und Vervielfältigungsrecht
17. Inhalt von Werbemitteln und
Druckwerken
18. Gerichtsstand und Erfüllungsort
19. Abweichungen
20. Werbung und Musterversand
21. Unwirksamkeit
1. Geltung:
Inhaber von VisitCard (nachfolgend
auch mit VisitCard abgekürzt), Mohnweg 4, 51427 Bergisch Gladbach, ist
Werbekaufmann Christoph Taterka. "VisitCard"
ist eine beim Deutschen Patent- und
Markenamt eingetragene Marke.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(Kurzform: AGBs) finden Anwendung auf
alle Rechtsgeschäfte zwischen VisitCard und den Benutzern der
VisitCard-Websites bzw. den Käufern der
über die Websites und den Online-Shop
bestellten Produkte. Aufträge werden
ausschließlich auf der Grundlage
nachfolgender Bedingungen ausgeführt.
Mit der Nutzung der Websites von
VisitCard, inkl. des Online-Shops,
erklären sich Benutzer/innen
ausdrücklich mit diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen einverstanden und
an sie gebunden. Abweichungen von den
vorliegenden Geschäftsbedingungen sind
nur wirksam, wenn sie von VisitCard
schriftlich bestätigt werden. VisitCard
ist jederzeit berechtigt, diese AGBs zu
aktualisieren. Die Bestellungen erfolgen
jeweils zu den zum Zeitpunkt einer
Bestellung auf der Website
veröffentlichten und gültigen AGBs.
^nach oben^
2. Preise:
Es gelten die auf der Website zum
Zeitpunkt der Bestellung publizierten
Preise (Irrtum vorbehalten), die jeweils
abhängig sind von der Art des Artikels,
der Druckauflage, dem Karton, sowie
evtl. gewünschter Extras. VisitCard
richtet seine Angebote vorrangig an
Unternehmen und Selbstständige mit einem
professionellen Interesse an
Visitenkarten. Die im Online-Shop
angegebenen Preise verstehen sich als
Brutto-Preise inkl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer (z. Zt. 19%) und zzgl.
evtl. Versand- und Nachnahmekosten (s.
auch Zahlungsbedingungen).
^nach oben^
3. Zahlung:
VisitCard liefert nicht auf Rechnung.
Zur Zeit werden die Zahlungsweisen bar
bei Abholung, Vorauszahlung per
Überweisung und Zustellung per Nachnahme
angeboten. Vorauszahler sparen gegenüber
NN-Bestellern EUR 10,-- ein.
Zahlungen werden spätestens bei Abholung
oder Lieferung fällig. Die Versand- und
Nachnahmekostenpauschale die bei
Zustellung per Nachnahme über die
Deutsche Post AG berechnet wird, beträgt
pro Sendung EUR 11,60. Zusätzlich sind
dem Postboten bei Annahme EUR 2,00 zu
zahlen.
Sofern ein/e Besteller/in bei Aufgabe
seiner/ihrer Bestellung die
Zahlungsweise "Vorauskasse" gewählt hat,
zum Zeitpunkt der Fertigstellung der
Visitenkarten (ca. 7 Tage nach
Auftragseingang) aber noch kein
Zahlungseingang festgestellt werden
konnte, erklären der/die Besteller/in
sich damit einverstanden, die Ware dann
per Nachnahme zu beziehen. Sollte die
Vorauszahlung dann zu einem späteren
Zeitpunkt evtl.noch eintreffen, wird sie
selbstverständlich umgehend, allerdings
abzgl. Einer Aufwandsentschädigung in
Höhe von EUR 5,-- erstattet.
Besteller/innen, die sich bei der
Auftragsvergabe für die Barzahlung bei
Abholung entschieden haben, ihre Karten
aber nicht innerhalb von 10 Tagen nach
Fertigstellung auch bezahlen und
abholen, erklären sich ebenfalls mit der
kostenpflichtigen (s.o.) Zustellung per
Nachnahme einverstanden.
Entstehen VisitCard im Rahmen eines
Auftrages außergewöhnliche
Vorleistungen, zeitlicher oder
finanzieller Art, z.B. bei Bestellungen
größerer Mengen, kann VisitCard, ohne
Angabe von Gründen, vor der Durchführung
eines Auftrages vom Kunden eine
angemessene Anzahlung oder die komplette
Vorauszahlung verlangen.Von diesen
Zahlungsbedingungen abweichende
Vereinbarungen bedürfen zu ihrer
Gültigkeit der schriftlichen Form.
VisitCard ist berechtigt, ohne Angabe
von Gründen die Lieferung von einer
Vorauszahlung oder von einer Zahlung bei
Lieferung abhängig zu machen oder einen
Auftrag überhaupt abzulehnen. Die
Ablehnung eines Auftrags ist von
VisitCard dem Auftraggeber innerhalb von
7 Werktagen mitzuteilen.
^nach oben^
4. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur
vollen Bezahlung des vereinbarten
Preises sowie evtl. weiterer, gegen
einen Kunden noch bestehenden offenen
Forderungen im Eigentum von VisitCard.
^nach oben^
5. Lieferung:
Die ungefähre Lieferzeit eines Artikels
wird jeweils im Online-Shop mit "ca.
Anzahl von Tagen" ausgewiesen (Beispiel:
Lieferzeit ca. 14 Tage). Sie beginnt mit
dem Tag, an dem VisitCard über den
Online-Shop einen Auftrag zugestellt
bekommt. Fällt das Datum der Bestellung
auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag
(es gilt die Feiertagsregelung für NRW)
so beginnt die Lieferzeit mit dem
nächsten darauf folgenden Werktag.
Sofern Kunden Artikel bestellen, bei
denen auch die Anlieferung eigener Daten
per E-Mail Grundlage der Bestellung ist
(z.B. Portrait- oder Logo-Visitenkarten,
oder auch die komplette eigene
Datenanlieferung für eine ein- oder
beidseitig bedruckte Visitenkarte)
beginnt die Lieferzeit erst zu dem
Zeitpunkt, an dem sämtliche, für die
Auftragsabwicklung erforderlichen Daten,
VisitCard vorliegen. Wurden in diesem
Zusammenhang kundenseitig Dateien an
VisitCard übermittelt, die nach Ansicht
von VisitCard gar nicht, oder nicht
ausreichend als Basis für den
anschließenden Druck geeignet sind und
werden Kunden in diesem Zusammenhang
darüber informiert und ggf. zur
Anlieferung einer überarbeiteten Vorlage
aufgefordert, so verschiebt sich
entsprechend der Beginn der Lieferzeit
bis zum Eingang der aktualisierten
Datei.
Die auf der VisitCard-Website und im
VisitCard- Shop genannten Lieferzeiten
beinhalten nicht die Zustellung über den
Deutschen Paketdienst (DPD, über die
Deutsche Post AG oder andere
Zustell-Unternehmen. Die genannten
Lieferzeiten und -fristen sind
grundsätzlich nur Zirkatermine, sofern
sie nicht ausdrücklich von VisitCard
Kunden gegenüber als Fixtermine
schriftlich fixiert und von
VisitCard-Mitarbeitern mit einer
Unterschrift versehen werden. Zudem kann
die Lieferzeit, die bei einem Bezug per
Versand, auch von den genannten oder
anderen Versand-Unternehmen abhängig
ist, auch aufgrund von Verzögerungen in
der Zustellung, variieren.
Bei Lieferverzug kann der Auftraggeber
erst nach Stellung einer Nachfrist die
gesetzlichen Rechte geltend machen. Die
Nachfrist muß der Art und dem Umfang des
Auftrages angemessen sein. Soweit ein
Schaden nicht auf grobem Verschulden von
VisitCard beruht, ist er mit der
Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.
Entgangener Gewinn kann nicht
eingefordert werden. Höhere Gewalt
entbindet VisitCard grundsätzlich von
jeder Lieferverpflichtung, gleichgültig
ob sich diese höhere Gewalt im Betrieb
der VisitCard e.K. oder in Betrieben der
Vor- und Zulieferer ereignet hat. In
einem solchen Falle ist der Auftraggeber
nicht berechtigt, vom Auftrag
zurückzutreten oder VisitCard für
etwaige Schäden haftbar zu machen.
Lieferungen erfolgen ab dem Standort von
VisitCard oder auch etwaigen
Sublieferanten von VisitCard auf
Rechnung und Gefahr des Auftraggebers,
falls dies nicht anders vereinbart
wurde. Sowohl beim Versand als
Post-Paket, als auch beim Versand per
DPD ist die Ware im Rahmen der von den
einzelnen Zustell-Unternehmen jeweils
diesbezüglich angebotenen Konditionen
versichert. Für den Fall, dass ein Paket
mit einer Warensendung deutliche
Beschädigungen aufweist, ist von Seiten
des Kunden die Annahme zu verweigern, um
den Versicherungsschutz nicht zu
verlieren. Außerdem ist VisitCard
unverzüglich telefonisch oder per Email
über den Vorgang zu unterrichten.
^nach oben^
6. Angaben, Ausführung, Farbmodus,
Korrekturabzüge und Qualität:
Die von VisitCard vertriebenen
Druckerei-Produkte, insbesondere
Visitenkarten, werden - sofern nicht
anders angegeben – im
Vierfarb-Offsetdruck nach Euroskala
erzeugt. Dies gilt auch für Motive, die
evtl. "nur" zweifarbig wirken (z.B. auch
im Online-Shop), aber auch im
Vierfarbdruck erzeugt werden. Anhand von
Original-Visitenkartenmustern, die
VisitCard kostenlos und unverbindlich an
Interessenten versendet, haben diese die
Möglichkeit, sich vorab von der Qualität
und Wirkung der unterschiedlichsten
Varianten überzeugen zu können. Bei
diesen Mustern handelt es sich um eine
allgemein typische Zusammenstellung
üblicher Karten in verschiedensten
Farben und Ausführungen.
Bei Bestellungen von durch VisitCard
vorbereiteten Fertig-Layouts ist zu
beachten, dass eine Monitor-Darstellung
die Qualität und die Farben des späteren
Originals nur annähernd wiedergeben
kann. Denn Monitore werden von hinten
beleuchtet und unterscheiden sich zudem
auch noch je nach Typ und Einstellung.
Die auf den VisitCard-Websites und im
Online-Shop dargestellten Farben,
Designs und Schriften sind daher
grundsätzlich nur Annäherungen und nicht
verbindlich. Abweichungen in Farbnuancen
berechtigen daher nicht zu Mängelrügen.
Bei der Bestellung von Visitenkarten in
Form eines über den Shop angebotenen,
durch VisitCard vorbereiteten
Fertig-Layouts (z.B. Designer-Karten)
ist stets der kundenseitig für die
Bedruckung gewünschte Text genau so
eingeben, wie er auf der Karte
erscheinen soll.
Für Telefon, Fax, E-Mail, etc., ist
immer exakt die gewünschte Schreibweise
bitte mit anzugeben. Beispiel: Tel.:
(0221) 3992705, oder: TEL: 0221 / 39 92
70 5, oder: fon: 0221 - 399 2705, etc.
Sofern bei der Bestellung eines solchen
vorbereiteten Layouts keine bestimmte
Schreibweise für Tel., Fax, Email, etc.
mit eingegeben wird, wird die auf der
jeweiligen Vorlage gewählte Schreibweise
(z.B. auch in der Art der Groß- oder
Kleinschreibung) verwendet.
Reklamationen, die sich daraus ergeben,
dass ein/e Besteller/in trotz deutlicher
Hinweise und der Vorschau-Anzeige im
Shop ihre/seine Bestellung nicht korrekt
aufgibt, werden nicht anerkannt.
VisitCard empfiehlt seinen Kunden zudem
vorab einen (kostenpflichtigen)
Korrekturabzug, um spätere Reklamationen
z.B. wegen Tippfehlern auschließen zu
können. Ein solcher Korrekturabzug kann
innerhalb des Shop-Systems wahlweise per
Fax (schwarz/weiss) oder per Email
(Farbe) geordert werden. Per Email
übermittelte Korrekturabzüge sind nicht
farbverbindlich. Für evtl. Druck- und
Ausführungsfehler, welche der/die
Auftraggeber/in in den von ihm/ihr
online oder offline freigegebenen
Korrekturabzug übersehen hat, ist
VisitCard nicht haftbar.
Seitens eines Auftraggebers evtl.
gesondert gemachte Angaben zur
Bestellung, wie z.B. Wünsche zu einem
oder mehreren ganz bestimmten
Farbton/Farbtönen, sowie evtl.
zugesandte Farbvorlagen, sind für
VisitCard nicht bindend. VisitCard ist
aber stets bemüht, die Wünsche seiner
Kunden zufrieden stellend zu erfüllen.
Bei eigener Datei-Anlieferung durch
Kunden geht VisitCard davon aus, dass
Kunden in der Lage sind, korrekte, für
den Vierfarbdruck geeignete Dateien
anzuliefern. Gegebenenfalls sollten
Kunden, sofern sie selbst nicht in der
Lage sind, entsprechende Dateien zu
erzeugen, die Hilfe eines/-er externen
Fachmanns/-frau, (z.B. eines/-er
Grafiker/in) in Anspruch nehmen. Sollten
Kunden eigene Dateien nicht, wie von
VisitCard gefordert, im Farbmodus CMYK,
sondern in einem anderen Modus, z.B. im
Farbmodus RGB, anliefern, wandelt
VisitCard solche Dateien vor dem Druck
automatisch (und ohne zusätzliche
Berechnung) in den für den
Vierfarb-Offsetdruck notwendigen
Farbmodus CMYK um.
Spätere Reklamationen, die sich darauf
beziehen, dass im Rahmen einer solchen
Umwandlung, oder auch weil Kunden Daten
angeliefert haben, die einfach sehr
dunkel, rotstichig, etc. angelegt waren,
Druck-Ergebnisse erzielt wurden, die
Kunden später nicht zusagen (z.B. Motiv
zu hell, zu dunkel, zu viel blau oder
rot, etc.) können von VisitCard nicht
anerkannt werden.
Bei der Anlieferung komplett selbst
gestalteter Dateien ist kundenseitig auf
die richtige Größe, das richtige
Dateiformat und ggf. die richtige
Auflösung von Bildern zu achten. Das
korrekte Anlegen wird unter dem Verweis
(Link): "Datenanlieferung" oben im
schwarzen Balken auf dieser Seite
ausführlich beschrieben. Weitere Infos
gibt es unter dem Verweis (Link):
"Hilfe". Demnach ist zusätzlich um das
gewünschte Endformat der Karten ein
ausreichender Raum von 1,5 mm zu jeder
Seite (oben, unten, links und rechts)
und ein sog. Rohformatrahmen für den
späteren Beschnitt mit anzulegen. Wenn
dieser Raum für den Beschnitt nicht
und/oder gar kein Rohformatrahmen
angelegt wurde, oder Vorlagen von
anderer Größe, als bei der Bestellung im
Shop angegeben, angeliefert wurden, so
übernimmt VisitCard - sofern möglich -
die notwendigen Bearbeitungsschritte.
Wurde beispielsweise im Shop ein Auftrag
über Visitenkarten im Standardformat von
85 mm x 50mm getätigt, hierfür aber eine
Vorlage in der Breite von 20 cm
angeliefert, so verkleinert VisitCard
die Vorlage entsprechend. Reklamationen,
die sich daraus ergeben, dass Dateien,
wie gerade beschrieben, nicht korrekt
angeliefert wurden, werden grundsätzlich
zurückgewiesen.
Bei der Anlieferung von eigenen Logos
oder Fotos für Fertig-Layouts, bei denen
ein eigenes Logo oder Foto eingesetzt
werden kann, ist das Logo 1:1 in der
richtigen Größe anzuliefern. Auch
Portrait-Fotos sollten komplett, also
mit dem richtigen Bildausschnitt
angeliefert werden. Sofern VisitCard
krasse Mängel an angelieferten Logos
oder Fotos auffallen, ist VisitCard
berechtigt, nach eigenem Ermessen für
Schadensbegrenzung zu sorgen.
Insbesondere auch bei der Bestellung von
Logo- oder Foto-Visitenkarten empfiehlt
VisitCard unbedingt einen
(kostenpflichtigen) Korrekturabzug.
Spätere Auseinandersetzungen, die sich
daraus ergeben, dass kundenseitig aus
Kostengründen auf einen Korrekturabzug
verzichtet wurde, müssen in der Regel
zurückgewiesen werden.
^nach oben^
7. Annahme- und/oder Zahlungsverzug:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die
vertragsmäßig zur Abholung
bereitgestellte oder übersandte Ware
unverzüglich anzunehmen; kommt er dieser
Verpflichtung nicht nach, so gilt die
Lieferung als an dem Tage erfolgt, an
dem die Annahme hätte vertragsmäßig
erfolgen sollen; damit geht die Gefahr
von Beschädigungen, Untergang u.a. auf
den Besteller über.
Bei einem Zahlungsverzug, z.B. auch
durch Nichtannahme einer
Nachnahmesendung, werden Verzugszinsen
in Höhe von 4% über dem Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank in Anrechnung
gebracht. Nebenspesen (z.B.
Überweisungskosten) gehen zu Lasten des
Bestellers (= Auftraggebers). Im Falle
eines Zahlungsverzuges ist der
Auftraggeber verpflichtet, neben den bei
VisitCard üblichen Mahnspesen, alle
zur Verfolgung der Ansprüche
auflaufenden Kosten, Spesen und
Barauslagen, aus welchem Titel immer sie
resultieren, zu bezahlen, insbesondere
auch die Kosten für eine
außergerichtliche anwaltliche
Intervention oder die Inanspruchnahme
eines Inkasso-Unternehmens. Ungeachtet
anderslautender Widmungserklärungen und
auch bei Vorliegen oder Vollstreckung
eines Exekutionstitels ist VisitCard berechtigt, eingehende Geldbeträge
des Auftraggebers nach ihrer
Entscheidung vorerst zur Abdeckung von
Nebenspesen (Mahnspesen, Anwaltskosten,
Versicherungsprämien u.a.),
Verzugszinsen, Kapitalforderung und
zuletzt für die Tilgung des restlichen
offenen Rechnungsbetrages zu verwenden.
^nach oben^
8. Beanstandungen:
Beanstandungen sind bei VisitCard
innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach
Zustellung schriftlich geltend zu
machen. Spätere Beanstandungen können
nicht anerkannt werden. Mängel eines
Teiles der Lieferung können nicht zur
Beanstandung der ganzen Sendung führen.
VisitCard hat das Recht der
Nachbesserung oder der Ersatzlieferung;
der Auftraggeber verzichtet darauf, bei
wesentlichen Mängeln vom Vertrag
zurückzutreten oder bei wesentlichen
oder unwesentlichen Mängeln Minderung
des Entgeltes zu fordern.
Schadenersatzansprüche sind (ausgenommen
bei grobem Verschulden von VisitCard) mit der Höhe des Rechnungsbetrages
begrenzt. Geringfügige Farbabweichungen
im Endprodukt berechtigen nicht zur
Mängelrüge.
Ein von diesen Regeln abweichendes, evt.
weitergehendes Rückgaberecht des Kunden
("Zufriedenheitsgarantie”) gilt nur für
jene Produkte, für die diese
abweichenden Angebote ausdrücklich zum
Zeitpunkt der Bestellung in Werbemitteln
oder auf der VisitCard-Website
zugesichert wurde. Sofern VisitCard im
Rahmen einer Bestellung Fehler
unterlaufen, z.B. Tippfehler im Satz,
Bedruckung eines falschen Kartons, etc.
und reklamieren Kunden daraufhin
berechtigt und rechtzeitig eine
Bestellung, so wird VisitCard eine
angemessene Frist für die Nachlieferung
einwandfreier Ware eingeräumt. Die Frist
hierfür beträgt vom Zeitpunkt der
Reklamation an, wiederum ca. 14 Tage.
Erst wenn auch eine Nachlieferung nicht
zu einwandfreien Ergebnissen führte,
oder eine Ersatzlieferung unangemessen
verzögert wurde, können Kunden die
Herabsetzung der Entgelte oder den
Rücktritt vom erteilten Auftrag
verlangen.
^nach oben^
9. Rücktritt:
Das Fernabsatzgesetz vom 1. Juli 2000
regelt die Bedingungen und Möglichkeiten
für einen evtl. Rücktritt von Waren, die
u.a. über Online-Shops im Internet
bezogen werden. Ein Rücktritt ist danach
ausgeschlossen, sofern es sich bei der
zu erbringenden Leistung um ein nach Maß
angefertigtes Produkt handelt (vgl. § 3
Abs. 2 Ziffer 1 Fernabgabegesetz). Nach
Maß angefertigte Produkte sind z.B. auch
Visitenkarten und Homepages. Im übrigen
kann der private Kunde innerhalb von 14
Tagen vom Kauf zurücktreten.
^nach oben^
10. Bereitgestellte Unterlagen:
Von Seiten eines Auftraggebers evtl.
bereitgestellte Materialien, wie Fotos,
Logos, Texte oder anderweitige Daten
oder Vorlagen sind grundsätzlich per
E-Mail anzuliefern. In Ausnahmefällen –
und nur nach vorheriger Absprache mit
VisitCard – ist auch eine Zusendung per
Post möglich. Die Sendung ist
ausreichend zu frankieren. Sollte das
Material im Anschluß an die Bestellung
vom Kunden wieder benötigt werden, so
ist bereits bei der Anlieferung des
Materials ein ausreichend frankierter
Rückumschlag beizulegen.
Der Eingang zugesandten Materials wird
nicht gesondert bestätigt. Erst während
des Gestaltungs- und
Produktionsprozesses ist VisitCard in
der Lage, eine ordnungsgemäße Übernahme
und Überprüfung durchzuführen und haftet
lediglich für solche Schäden, die durch
eigenes Verschulden entstanden sind.
Sind etwaige Mängel bei den vom
Auftraggeber bereitgestellten
Unterlagen, insbesondere
Druckunterlagen, nicht sofort erkennbar,
sondern werden sie erst bei
Auftragserfüllung bzw. beim Druckvorgang
deutlich, so hat der Auftraggeber bei
ungenügendem Ergebnis keine Ansprüche.
VisitCard e.K. haftet im Sinne des
Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches
als Verwahrer.
^nach oben^
11. Arbeitsunterlagen:
Für von Kunden evtl. bereitgestellte
Entwürfe, Fotos, Manuskripte, Lithos,
Diapositive sowie sonstige Unterlagen
haftet VisitCard bis zu einem Zeitpunkt,
der 4 Wochen nach Erledigung des
Auftrages liegt. Darüber hinaus
übernimmt VisitCard für nicht
ausdrücklich zurückverlangte Unterlagen
keine wie immer geartete Haftung.
VisitCard überprüft nicht, ob die Kunden
die Rechte an zugesandten Materialien
oder auch z.B. für bestimmte
Bezeichnungen von Waren,
Dienstleistungen, etc. besitzen. So ist
z.B. der Begriff: "VisitCard" eine
geschützte Marke. In der heutigen Zeit
spielt der Markenschutz zunehmend eine
große Rolle im Wettbewerb. Kunden müssen
daher ggf. vor einer Auftragsvergabe an
VisitCard überprüfen, ob sie nicht durch
eine bestimmte Bezeichnung, die
Gestaltung eines eigenen Logos, etc. die
Rechte anderer verletzten. Die
wettbewerbsrechliche Überprüfung der
Arbeiten obliegt somit dem Kunden.
^nach oben^
12. Eigentumsrecht:
Die von VisitCard gefertigten Entwürfe,
Satz-Vorlagen sowie andere für den
werblichen Auftritt und den
Produktionsprozeß beigestellten Behelfe
bleiben das unveräußerliche Eigentum von
VisitCard, auch wenn der Auftraggeber
für diese Arbeiten Wertersatz geleistet
hat. Dies gilt auch für die
Arbeitsbehelfe, welche im Auftrag der
zur Lieferung verpflichteten VisitCard von einem anderen Unternehmen
hergestellt wurden.
^nach oben^
13. Satz- und Druckfehler:
Satzfehler werden kostenfrei berichtigt,
wenn sie von VisitCard verschuldet sind.
Satzfehler, die durch Eingaben des
Kunden auf einer der Websites oder im
Online-Shop von VisitCard verursacht
wurden, berechtigen nicht zum
kostenlosen Ersatz oder zur kostenlosen
Berichtigung. Abänderungen gegenüber der
Druckvorlage werden nach der
aufgewendeten Arbeitszeit verrechnet
(Autorenkorrektur). Korrekturabzüge
werden den Bestellern nur auf
ausdrückliches Verlangen vorgelegt.
Hierfür kann ein/e Besteller/in im
Online-Shop eine entsprechende Option
auswählen.
VisitCard ist berechtigt, für die
Durchführung der Korrektur durch den
Besteller eine angemessene Frist zu
setzen, nach deren Ablauf der
Korrekturabzug automatisch als genehmigt
gilt. Derzeit beträgt diese Frist 24
Stunden, um eine zügige Abwickling und
Auslieferung bestellter Ware nicht zu
gefährden. Wird von der Vorlage eines
Korrekturabzuges Abstand genommen, so
haftet VisitCard nur für grobes
Verschulden. Für die Rechtschreibung
sind zunächst die von Kunden gemachten
Angaben verbindlich, sofern VisitCard
grobe "Verstöße" gegen die korrekte
deutsche Schreibweise auffallen, ist
VisitCard - ggf. nach Rücksprache mit
dem Kunden – berechtigt, Korrekturen
vorzunehmen. Hierfür ist die letzte
Auflage des Duden maßgebend.
^nach oben^
14. Lagerung:
Für VisitCard besteht keine
Verpflichtung, Restposten, digitale
Daten, Fotos, CD-ROMs, DVDs, Papiere
etc. nach Durchführung eines Auftrages
zu lagern. Auch die vereinbarte
Verpflichtung zur Aufbewahrung der
genannten Gegenstände erlischt, wenn der
Auftraggeber die dafür berechneten
Kosten nicht binnen 4 Wochen bezahlt.
^nach oben^
15. Schadenersatz- und
Haftungsansprüche des Auftragebers:
Allfällige Schadenersatzansprüche des
Auftraggebers an VisitCard sind
grundsätzlich, soweit der Schaden nicht
auf grobem Verschulden beruht, mit der
Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.
Werden Produkte im Auftrag des Kunden
direkt an Dritte weitergeleitet,
übernimmt VisitCard keine wie immer
geartete Haftung für darin enthaltene
Fehler oder andere sich daraus ergebende
Schäden.
^nach oben^
16. Urheber- und
Vervielfältigungsrecht:
Insoweit VisitCard selbst Urheber oder
Inhaber der urheber- und
leistungsschutzrechtlichen
Nutzungsrechte an den gelieferten
Druckerzeugnissen oder an Teilen
derselben ist, erwirbt der Auftraggeber
mit der Abnahme der Lieferung nur das
nicht ausschließliche Recht, die
gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten (§
16 Urheberrechtsgesetz); im übrigen
bleiben die Urheber- und Nutzungsrechte
in der Hand von VisitCard unberührt. Dem Lieferanten steht das
ausschließliche Recht zu, die von ihm
hergestellten Vervielfältigungsmittel
(Filme, Daten u.ä.) zur Herstellung von
Vervielfältigungsstücken zu benutzen. Er
ist nicht verpflichtet, derartige Mittel
herauszugeben.
Der Lieferant ist nicht verpflichtet, zu
prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht
zusteht, die Druckvorlagen zu
vervielfältigen oder sonst in der
vorgesehenen Weise zu benutzen, sondern
ist berechtigt, anzunehmen, daß dem
Auftraggeber alle jene Rechte zustehen,
die für die Ausführung des Auftrages
Dritten gegenüber erforderlich sind. Der
Auftraggeber ist verpflichtet, den
Lieferanten gegenüber von allen
Ansprüchen, die von dritten Personen aus
Verletzungen von Urheberrechten,
Leistungsschutzrechten, sonstigen
gewerblichen Schutzrechten oder
Persönlichkeitsschutzrechten erhoben
werden, schad- und klaglos zu halten.
Der Lieferant muß solche Ansprüche dem
Auftraggeber unverzüglich anzeigen und
ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme
den Streit verkünden. Tritt der
Auftraggeber auf die Streitverkündigung
hin nicht als Streitgenosse des
Lieferanten dem Verfahren bei, so ist
der Lieferant berechtigt, den Anspruch
des Klägers anzuerkennen und sich beim
Auftraggeber ohne Rücksicht auf die
Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruchs
schadlos zu halten.
^nach oben^
17. Inhalt von Werbemitteln und
Druckwerken:
Für die inhaltliche Richtigkeit
sowie die Rechtmäßigkeit, insbesondere
in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht, von
Werbemitteln und Drucksachen übernimmt
VisitCard auch dann keine Haftung, wenn
Fotos, Satz-Vorlagen, Texte, Grafiken,
Illustrationen, etc. von VisitCard bzw.
deren Lieferanten für den Auftraggeber
verfaßt bzw. gestaltet wurden. Der
Auftraggeber ist alleine für den Inhalt
und die Gestaltung der von ihm in
Auftrag gegebenen Werbemittel und
Drucksachen verantwortlich und wird
VisitCard daher von allen Nachteilen
freihalten, die VisitCard durch diese
Produkte entstehen könnten.
^nach oben^
18. Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Erfüllungsort und Gerichtsstand für
evtl. sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebende mittelbare oder unmittelbare
Streitigkeiten ist Köln. Es gilt
ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland, insbesondere
das Kaufrecht des deutschen bürgerlichen
Gesetzbuches. UN-Kaufrecht ist
ausgeschlossen.
^nach oben^
19. Abweichungen:
Abweichungen von diesen Liefer- und
Zahlungsbedingungen erlangen erst nach
schriftlicher Vereinbarung Gültigkeit.
Bei nicht schriftlich veranlaßten
Änderungen und Abbestellungen trägt der
Auftraggeber das Risiko eines
eventuellen - wodurch auch immer
verursachten - Mißverständnisses. Er hat
daher keine Ersatzansprüche, wenn ein so
erteilter Auftrag nicht ordnungsgemäß
ausgeführt wird. Mündliche und
fernmündliche Vereinbarungen jeder Art
bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
^nach oben^
20. Werbung und Musterversand:
Um potentiellen Kunden vorab die
hochwertige Qualität der Visitenkarten
mit unterschiedlichsten Materialien und
in den verschiedensten Ausführungen in
Form von kostenlosen Warenproben
demonstrieren zu können, bietet
VisitCard Interessenten über den
Online-Shop den unverbindlichen Bezug
von Original-Visitenkartenmustern an. Um
zusätzliche Kosten einzusparen, die
ansonsten zwangsläufig zu höheren
Verkaufspreisen führen würden, werden
hierfür auch Restposten von Aufträgen
benutzt, die VisitCard für seine Kunden
bereits getätigt hat. Sollte ein/e
Besteller/in nicht wünschen, dass ein
evtl. übriger Restposten einer eigenen
Bestellung bei VisitCard für den
Musterversand benutzt wird, so ist
VisitCard rechtzeitig, spätestens bis
zum Zeitpunkt der Fertigstellung eines
Auftrages per Email darüber zu
informieren (bitte dann den
Besteller-Namen in diesem Email
angeben).
^nach oben^
21. Unwirksamkeit:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGBs) beeinträchtigt die Wirksamkeit
und Verbindlichkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine wirksame zu
ersetzen, die ihr dem Sinn und Zweck
nach am nächsten kommt.
^nach oben^
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